Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in der Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor kann jede Person erwerben, die den Windsbacher Knabenchor unterstützen will. Mitglied des Vereins können auch juristische Personen sein.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Einzelperson beträgt mindestens 30,00 Euro. Für Ehepaare (Familienmitgliedschaft) beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag mindestens 50,00 Euro. Bei Familienmitgliedschaft bitte zwei Formulare für jeden Ehegatten ausfüllen (Mindestbeiträge 30,00 bzw. 20,00 Euro).


Der Verein ist vom Finanzamt Ansbach als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.


Unser Ziel ist es, in Bälde das 1000ste Mitglied begrüßen zu können. Helfen Sie durch Ihre Mitgliedschaft mit, das Ziel bald zu erreichen. Die derzeitige Zahl der Mitglieder und Spender liegt bereits über der 900er-Grenze.

Mitgliedsantrag


Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur
Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor,
Heinrich-Brandt-Straße 18, 91575 Windsbach

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Der Jahresbeitrag muss mindestens 30 Euro betragen.

Für die Abbuchung des Beitrages ermächtige ich die Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor,
den oben genannten Betrag einmal jährlich von meinem folgenden Konto einzuziehen:
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* Bitte rechnen Sie 2 plus 5.